Grub (Transkription Nr. 1247)
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- Grub (Niedere Schule, katholisch)
BEANTWORTUNG DER FRAGEN ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHUL IN DER KATHOLISCHEN GEMEINDE GRUB, DISTRICT RORSCHACH. Canton Sentis
I. Lokal-Verhältnisse. | ||
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I.1 | Name des Ortes, wo die Schule ist. | Jn der katholischen Grub bey der Kirchen. |
I.1.a | Ist es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof? | Es ist ein Fleken mit 12. Haüser und die Kirche. |
I.1.b | Ist es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er? | Eine Gemeind oder Agentschaft. |
I.1.c | Zu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)? | |
I.1.d | In welchem Distrikt? | Gehört in den District Rorschach. |
I.1.e | In welchen Kanton gehörig? | Jn den Canton Sentis. |
I.2 | Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden. | a. Jn dem Bezirk der nächsten 1/4. Stund liegen 37. Haüser. |
I.3 | Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe. | Oberau bey der Kirche 5. Rüthy 1. Rahn. 1. Stokwi. 2. Bühl. 6. Oberhaus 1. Feldmos. 7. für Schwendy. 5. Weid. 1. Underau 2. Halden 1. Roßbühl. 3. Underbilchen. 5. |
I.3.a | Zu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und | |
I.3.b | die Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt. | Oberau bey der Kirche 5. Rüthy 1. Rahn. 1. Stokwi. 2. Bühl. 6. Oberhaus 1. Feldmos. 7. für Schwendy. 5. Weid. 1. Underau 2. Halden 1. Roßbühl. 3. Underbilchen. 5. |
I.4 | Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise. | |
I.4.a | Ihre Namen. | Grub eine viertel Stund, Heiden 1/2. Stund, Rorschacherberg 3/4. Stund, Weynacht 1/2. Stunde, Dobel 3/4. Stund. |
I.4.b | Die Entfernung eines jeden. | |
II.10 | Sind die Kinder in Klassen geteilt? | Die Kinder sind zu keinen Classen eingetheilt. |
II. Unterricht. | ||
II.5 | Was wird in der Schule gelehrt? | Die Bücher so gewöhnlich in allen Schulen, das gedrukte und geschriebene und schreiben, und die Zahlen. |
II.6 | Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange? | ||[Seite 2] Die Schule wird gehalten 27. Wochen im Winter. und Frühling bis nach Verflus der Zeit. |
II.7 | Schulbücher, welche sind eingeführt? | Schul-Bücher werden gebraucht. Calender Zeitungen aller art geschriebenes. |
II.8 | Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten? | Vorschriften werden gebraucht wie an allen Orten. |
II.9 | Wie lange dauert täglich die Schule? | Vormittag 2 1/2. Stund Nachmittag 2. Stund. |
III. Personal-Verhältnisse. | ||
III.11 | Schullehrer. | |
III.11.a | Wer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise? | Den Schullehrer hatte die ganze Pfarrgemeinde, Erwehlt durch Mehrheit der Stimmen. |
III.11.b | Wie heißt er? | Er heisst Jacob Locher gebürtig von Grub |
III.11.c | Wo ist er her? | |
III.11.d | Wie alt? | Er war 33 Jahre alt. |
III.11.e | Hat er Familie? Wie viele Kinder? | Er hat noch die Mutter und einen Bruder. |
III.11.f | Wie lang ist er Schullehrer? | Schul-Lehrer ist er 1/2 Jahr, vorher bey seiner Mutter gewesen sein Beruf war vorher weben und auf dem Gut arbeiten. |
III.11.g | Wo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf? | |
III.11.h | Hat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche? | Jetzt hat er noch nebend seinem Lehramt den Mesmer und Todten Gräber dienst und das weben. |
III.12 | Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule? | Schulkinder, besuchen überhaubt wann das Wetter gut ist beylaüfig. |
III.12.a | Im Winter. (Knaben/Mädchen) | Jm Winter Knaben. 52. Mädchen 15. |
III.12.b | Im Sommer. (Knaben/Mädchen) | Jm Sommer Knaben. 20. Mädchen 17. |
IV. Ökonomische Verhältnisse. | ||
IV.13 | Schulfonds (Schulstiftung) | |
IV.13.a | Ist dergleichen vorhanden? | Der Schulfonds ist mit der Kirchen vereiniget der Ertrag der Schul Jm Gantzen fl. 31. vor die Schul halten in 72. Wochen. |
IV.13.b | Wie stark ist er? | |
IV.13.c | Woher fließen seine Einkünfte? | |
IV.13.d | Ist er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt? | Der Schulfonds ist mit der Kirchen vereiniget der Ertrag der Schul Jm Gantzen fl. 31. vor die Schul halten in 72. Wochen. |
IV.14 | Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches? | |
IV.15 | Schulhaus. | |
IV.15.a | Dessen Zustand, neu oder baufällig? | ||[Seite 3] Schulhaus ist neü erbaut. Für die Schulwohnung, muss die die Gemeind und. |
IV.15.b | Oder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude? | |
IV.15.c | Oder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel? | |
IV.15.d | Wer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten? | ||[Seite 3] Schulhaus ist neü erbaut. Für die Schulwohnung, muss die die Gemeind und. |
IV.16 | Einkommen des Schullehrers. | |
IV.16.A | An Geld, Getreide, Wein, Holz etc. | An Getreide, Wein Holz, nichts, Schulgeldern Stiftungen Gemeinds Cassen, Kirchen Gütern, wie schon gemeldet, liegenden Gründen nichts. |
IV.16.B | Aus welchen Quellen? aus | |
IV.16.B.a | abgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)? | |
IV.16.B.b | Schulgeldern? | An Getreide, Wein Holz, nichts, Schulgeldern Stiftungen Gemeinds Cassen, Kirchen Gütern, wie schon gemeldet, liegenden Gründen nichts. |
IV.16.B.c | Stiftungen? | |
IV.16.B.d | Gemeindekassen? | |
IV.16.B.e | Kirchengütern? | |
IV.16.B.f | Zusammengelegten Geldern der Hausväter? | |
IV.16.B.g | Liegenden Gründen? | |
IV.16.B.h | Fonds? Welchen? (Kapitalien) | |
Bemerkungen | ||
Schlussbemerkungen des Schreibers | Meine Anmerkung die ich mache für 72. Wochen Schulhalten pr. fl. 31. wenig ist, und bey den andern zwey ist es auch sehr wenig. | |
Unterschrift |